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Urlaub mit der Familie

08.03.17

Urlaub mit der Familie

Sorglos in die Familienferien – mit einem Zuschuss für Ihre Urlaubskasse!

Liebe Familien,

gemeinsame Familienferien festigen den Zusammenhalt, fördern die Gesundheit der Kinder und stärken Familien für Belastungen und Krisen im Lebensalltag! Ein gemeinsamer Erholungsaufenthalt bedeutet also weit mehr als ein paar Tage auszuspannen. Er verbessert das Familienklima und vor allem auch das Verständnis füreinander.

Freistaat Bayern fördert Familienferien!

Weil das so wertvoll ist, gewährt der Freistaat Bayern Familien, die in Bayern leben und sich sonst keinen Urlaub leisten können, unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für gemeinsame Familienferien. Familien sollen sich in den besonders familienfreundlichen Familienferienstätten erholen können und Kraft für den Lebensalltag schöpfen. Um Eltern in ihrer verantwortungsvollen Erziehungsaufgabe zu unterstützen, erhalten sie während dieses Urlaubs Angebote zu Fragen der Erziehung, Gesundheit oder Ernährung.


Wer bekommt Zuschüsse?

Familien
(Eltern, Elternteile, Pflegeeltern und allein erziehende Mütter und Väter mit einem Kind oder mehreren Kindern, für das/ die sie Kindergeld beziehen; in begründeten Ausnahmefällen von Großeltern mit einem Enkelkind oder mehreren Enkelkindern, für das/ die Eltern, Elternteile, Pflegeeltern und allein erziehende Mütter und Väter Kindergeld beziehen)
mit Hauptwohnsitz in Bayern,
deren jährliches Familiennettoeinkommen unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegt:
allein erziehende Eltern mit einem Kind: 19.000 Euro
beide Eltern mit einem Kind: 20.500 Euro
je weiteres Kind: 4.800 Euro
(eine Einkommensprüfung entfällt, wenn die Familie beziehungsweise der Haushaltsvorstand Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht),
wenn während des Erholungsaufenthalts ein Angebot der Eltern- und Familienbildung wahrgenommen wird.


Wie hoch sind die Zuschüsse und wie lange werden sie gewährt?

Für jedes Kind und jeden Erwachsenen: täglich 15 Euro
Für jedes Kind, das eine dauerhafte Behinderung hat: täglich 20 Euro

Es wird jährlich ein Erholungsaufenthalt mit mindestens sechs Tagen und höchstens 14 Tagen bezuschusst. An- und Abreisetag gelten dabei als ein voller Tag.


Welche Ferienquartiere können ausgewählt werden?

Bezuschusst werden Erholungsaufenthalte in gemeinnützigen Familienferienstätten. Eine Übersicht mit komfortabler Suchfunktion finden Sie auf der Seite des Zentrums Bayern Familie und Soziales.

In Hauptferienzeiten können in ganz Deutschland Familienferienstätten ausgewählt werden, außerhalb dieser Zeiten nur im Freistaat Bayern.


Wann müssen die Zuschüsse beantragt werden und wann werden sie ausgezahlt?

Anträge auf Zuschüsse zur Familienerholung müssen unbedingt vor Antritt des Erholungsaufenthalts gestellt werden.

Die Auszahlung erfolgt dann schnellstmöglich nach Vorlage einer Bestätigung der Familienferienstätte über den Aufenthalt.

Die zuständigen Ansprechpartner/innen beim Zentrum Bayern Familie und Soziales sind von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr erreichbar unter:

Telefon: 0921 605-3688
E-Mail: familienerholung.familienbildung@zbfs.bayern.de

Katalog zu den aufgelisteten Familienferienstätten und -dörfer erhalten Sie im Familienbüro im Landratsamt:

Telefon: 09561 514-451
E-Mail: nathalie.dikomey@landkreis-coburg.de

oder direkt auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung: www.bag-familienerholung.de oder www.urlaub-mit-der-familie.de

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